Aufnahmebestätigung der ausländischen Universität oder Bildungseinrichtung; exakte Aufenthaltsdauer
Kurzbericht nach Abschluß des Aufenthaltes samt Vorlage des entsprechenden Erfolges
Formlos aber prägnant per email mit folgenden Inhalten:
Die Förderung besteht in einmaligen (maximal 2x) Stipendien in Höhe von maximal 3.000 Euro, bzw. bei Auslandsaufenthalten in Höhe von maximal 300,00 Euro monatlich
(maximal 24 Monate).
In Graz kann die Förderung auch darin bestehen, eine Wohnmöglichkeit zur Verfügung zu stellen.
Im Stiftungsvorstand wird mehrheitlich über die Förderungshöhe entschieden, wobei jeweils ein Stiftungsvorstand als Mentor des Antragsstellers die Rückfragen durchführt und den anderen Stiftungsvorständen die geplante Maßnahme vorschlägt.
Jeweils bis zum 15. des Folgemonats wird quartalsmäßig bei Vorhandensein aller notwendigen Informationen über Anträge, die bis zum Monatsende des vergangenen Monats
eingegangen sind, entschieden.