Das Stipendium

 

Voraussetzung für die Förderung

  • Alter bis 30 Jahre
  • Staatsbürgerschaft: egal
  • Studien- oder Ausbildungserfolg bisher; egal
  • Finanzierungsplan ist vorzulegen
  • teilweise Finanzierbarkeit einer Bildungsmaßnahme (Darstellung und Bestätigung des Einkommens bzw. Einkommens der Eltern oder des Ehepartners, sowie Förderungsantrag an andere Förderstellen)
  • Wohnort: egal


Bei Auslandsaufenthalten

Aufnahmebestätigung der ausländischen Universität oder Bildungseinrichtung; exakte Aufenthaltsdauer

 

Während der Förderungsdauer

Kurzbericht nach Abschluß des Aufenthaltes samt Vorlage des entsprechenden Erfolges


Bewerbungsschreiben

Formlos aber prägnant per email mit folgenden Inhalten:

  • Name, Adresse (Heimatadresse und Ausbildungsadresse)
  • Lebenslauf
  • geplante Aus- und Weiterbildungsmaßnahme
  • Begründung warum für den Antragsteller diese Aus- bzw. Weiterbildung wichtig ist die positiven Auswirkungen auf den beruflichen Werdegang und welche persönliche Einsatz damit verbunden ist.
  • Finanzierungsplan
  • Nachweis über die Teilfinanzierung


Förderhöhe

Die Förderung besteht in einmaligen (maximal 2x) Stipendien in Höhe von maximal 3.000 Euro, bzw. bei Auslandsaufenthalten in Höhe von maximal 300,00 Euro monatlich (maximal 24 Monate).
In Graz kann die Förderung auch darin bestehen, eine Wohnmöglichkeit zur Verfügung zu stellen.


Entscheidungsfindung

Im Stiftungsvorstand wird mehrheitlich über die Förderungshöhe entschieden, wobei jeweils ein Stiftungsvorstand als Mentor des Antragsstellers die Rückfragen durchführt und den anderen Stiftungsvorständen die geplante Maßnahme vorschlägt.


Entscheidungstermine

Jeweils bis zum 15. des Folgemonats wird quartalsmäßig bei Vorhandensein aller notwendigen Informationen über Anträge, die bis zum Monatsende des vergangenen Monats eingegangen sind, entschieden.
 

"Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen."


- Benjamin Franklin -
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